Am Abend des 26. Juni 2025 fand im Albert-Fränkel-Saal, dem Hörsaal der Thoraxklinik Heidelberg eine besondere Informationsveranstaltung statt, die sich einem Thema widmete, das uns alle angeht – der Vorsorge. Eingeladen hatten die Heidelberger Stiftung Chirurgie, die Heidelberger Thoraxklinik und die Heidelberger Herzstiftung. Trotz hochsommerlicher Temperaturen folgten zahlreiche Interessierte der Einladung und füllten den Hörsaal bis auf wenige Plätze.
Im Mittelpunkt des Abends standen die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament. Als Referenten konnten wir Herrn Steffen Platz sowie Herrn Dr. Patrick Keinert, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht von der Rechtsanwaltskanzlei Platz gewinnen. Beide Experten begleiten die Heidelberger Stiftung Chirurgie und die Heidelberger Thoraxstiftung bereits seit einigen Jahren vertrauensvoll in allen Fragen rund um Erbrecht und Nachlassregelung und stehen auch Ihnen bei Bedarf gerne unabhängig und neutral zur Seite, um individuelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen zu entwickeln.
Mit großer Fachkompetenz aber gleichzeitig auch in einer für Laien verständlichen Sprache erklärten Herr Platz und Herr Dr. Keinert, warum Vorsorge nicht nur im Alter ein wichtiges Thema ist. Gerade die Möglichkeit, durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden zu können, macht eine frühzeitige Regelung so wichtig. So kann die Vorsorgevollmacht im Ernstfall für Klarheit sorgen und Angehörigen wie Betroffenen Sicherheit geben, dass im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine von ihnen gewählte Vertrauensperson ihre Angelegenheiten regeln kann. Ohne eine solche Vollmacht dürfen grundsätzlich weder Ehepartner noch Kinder automatisch für Sie entscheiden. Stattdessen könnte per Gerichtsbeschluss ein Betreuer für Sie bestimmt werden, der Ihnen unter Umständen komplett fremd ist. Mit der Vorsorgevollmacht dagegen können Sie selbst festlegen, wer im Notfall für Sie handelt und vermeiden dadurch die Bestimmung eines Betreuers.
Ebenso wichtig wie eine Vorsorgevollmacht ist die sog. Patientenverfügung, weil auch sie ihr Selbstbestimmungsrecht sichert, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Mit der Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie z. B. im Falle einer schweren Erkrankung, Unfall oder Bewusstlosigkeit wünschen und welche nicht. Dadurch entlasten Sie ganz maßgeblich Ihre Angehörigen und verhindern zum Beispiel, dass lebensverlängernde Maßnahmen bei aussichtsloser Prognose, wie z. B. künstliche Ernährung, durchgeführt werden.
Der dritte Schwerpunkt des Abends - das Testament – ist ebenfalls eng verknüpft mit dem Thema Selbstbestimmung, da Sie damit bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhält, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Damit vermeiden Sie Erbstreitigkeiten, stellen sicher, dass Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird und haben die Möglichkeit, ganz gezielt einzelne Personen und Organisationen zu bedenken.
Während der Vorträge nutzte das Publikum immer wieder die Gelegenheit, gezielt Fragen zu stellen und eigene Anliegen einzubringen, der Hauptteil der Fragerunde war jedoch für das Ende der Vorträge vorgesehen und wurde dankbar angenommen. Es zeigte sich, wie groß der Informationsbedarf zu diesen Themen ist und wie dankbar die Zuhörerinnen und Zuhörer für die praxisnahen Tipps der Referenten waren.
Nach dem offiziellen Teil gab es die Möglichkeit, bei kühlen Getränken und einem kleinen Brezelsnack im Foyer ein wenig zu verweilen und untereinander ins Gespräch zu kommen, was von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern gerne angenommen wurde.
Das große Interesse und die durchweg positive Resonanz machen deutlich, dass mittlerweile viele Menschen erkannt haben, wie wichtig das Thema Vorsorge ist. Ein ganz herzliches Dankeschön daher an dieser Stelle an Herrn Platz und Herrn Dr. Keinert für die verlässlichen und fundierten Informationen.
Falls Sie Interesse an einer auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen Beratung haben, können Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Platz wenden:
Platz – Rechtsanwälte – Fachanwälte
Bahnhofstraße 27
69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 7042
info@rechtsawaelte-platz.de
www.rechtsanwaelte-platz.de
Denn bitte bedenken Sie: Nur wenn Sie gut vorgesorgt haben, können Sie auch einer selbstbestimmten Zukunft entgegensehen.