FÖRDERANTRÄGE
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Die Heidelberger Stiftung Chirurgie setzt Finanzmittel gezielt zur Förderung von Projekten und Personen ein. Die Förderungsrichtlinien in der Fassung vom 02. März 2017 wurden von dem Kuratorium der Heidelberger Stiftung Chirurgie beschlossen. Sinn und Zweck dieser Förderungsrichtlinien ist es, die formale Ablaufstruktur zur Beantragung und Bewilligung von Projekt- und Personenförderung transparent zu machen.
Es können Mittel für Personen, Geräte und Verbrauchsgüter beantragt werden. Die Heidelberger Stiftung Chirurgie fördert die Hochschulmedizin der Chirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Heidelberg und an den weiteren Standorten, an denen der Ärztliche Direktor der Chirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Heidelberg auch Ärztlicher Direktor der dortigen Chirurgie ist.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in §2 der Satzung der Heidelberger Stiftung Chirurgie aufgeführt sind.