Allgemeines zu Ihrer Spende
Bei einer Spende können Sie entscheiden, wie Sie diese einsetzen wollen:
Zweckungebunden: Ihre Spende wird flexibel nach Bedarf für aktuelle Projekte eingesetzt.
Zweckgebunden: Sie spenden für einen bestimmten Zweck oder für einen bestimmten Bereich der Forschung, Lehre oder Krankenversorgung.
Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, wären wir Ihnen um Angabe Ihrer Anschrift im Verwendungszweck sehr dankbar.
Haben Sie die Überweisung bereits getätigt und dabei vergessen Ihre Adresse anzugeben, können Sie uns gerne kontaktieren:
info@stiftung-chirurgie.de
Für Spendenbeträge ab 100 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung. Bei Spenden bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt in der Regel die Buchungsbestätigung (Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg).
Sollte das in Ihrem Fall nicht so sein, können wir Ihnen auch jederzeit eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Änderungen zum Rhythmus oder Betrag Ihrer Dauerspende können Sie uns telefonisch als auch per E-Mail zukommen lassen:
info@stiftung-chirurgie.de
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie und der Verein der Heidelberger Stiftung Chirurgie e.V. sind vom Finanzamt Heidelberg im Bereich Gesundheitsfürsorge als gemeinnützig anerkannt. Somit wirkt Ihre Spende gleich doppelt: Sie leisten einen wichtigen Beitrag für zukünftige Patienten der Chirurgischen Klinik in Heidelberg und senken gleichzeitig Ihre Steuerlast.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt einheitlich 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Auf die besondere Zweckbindung der Spende kommt es für steuerliche Zwecke nicht an. Selbstverständlich kann der Spender aber eine von ihm gewünschte Zweckbindung weiterhin dem Spendenempfänger auftragen.