Bußgelder & Geldauflagen
Zuweisungen der Staatsanwaltschaften
Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Heidelberger Stiftung Chirurgie ebenfalls eine wertvolle Unterstützung. Mit Ihrer Zuweisung können wir schnell und direkt wichtige Projekte an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg unterstützen.
So finanziert die Heidelberger Stiftung Chirurgie zum Beispiel im Bereich Sepsisforschung innovative Forschungsprojekte mit dem Ziel, effektivere Behandlungsstrategien wie z. B. die Entwicklung von Impfstoffen zu ermöglichen. Ein ganz wichtiges Thema, da Blutvergiftungen, wie sie u.a. bei schweren Verletzungen nach Verkehrsunfällen oder Körperverletzungen auftreten, nach wie vor lebensbedrohliche Komplikationen mit sich bringen können.
Auch im Bereich Wunderversorgung und Schmerztherapie können an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg dank finanzieller Unterstützung neue Wege beschritten werden. So können schmerzgeplagte Patienten durch den Einsatz von VR Brillen durch visuelle Ablenkung ihre Schmerzen für eine gewisse Zeit reduzieren. Auch bei Angstpatienten hatte sich der Einsatz der Brillen als durchweg positiv erwiesen, indem die Ablenkung durch die Brillen die angsterfüllten Stunden vor der Operation erheblich erleichterte.
Die Bankverbindung des Geldauflagenkontos der Heidelberger Stiftung Chirurgie e.V. lautet wie folgt:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE96 3702 0500 0007 7068 00
BIC: BFSWDE33KRL
Geldauflagen
Transparente Verwaltung der Geldauflagen
Gemeinnützigkeit & Zwecke:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie wurde vom Finanzamt zuletzt am 06. Juni 2024 als gemeinnützig anerkannt. Die zugewiesenen Mittel werden grundsätzlich nur für die satzungsgemäßen Ziele verwendet. Etwaige Satzungsänderungen, die wesentliche Änderungen der Zwecke beinhalten, werden unverzüglich und transparent kommuniziert.
Mitteilungspflicht:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie verpflichtet sich, die zuweisende Stelle über Eingang oder Nichteingang der Geldauflagen zeitnah zu informieren. Zuweisende Gerichte und Staatsanwaltschaften werden zu Jahresbeginn transparent über zugewiesene Gelder und deren Verwendung umfassend informiert.
Separate Kontoführung:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie führt für Geldauflagen ein Konto, das ausschließlich hierfür verwendet wird. Überweisungsträger für dieses Konto mit dem Vermerk "KEINE SPENDE" senden wir Ihnen gerne zu.